Hühner müssen in Deutschland ab dem ersten Tier beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden -  auch bei privater Haltung im Garten. 

Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 ViehVerkV) und dient der Seuchenbekämpfung. 

Zudem besteht eine Impfpflicht gegen Newcastle Disease und die Pflicht, ein Bestandsbuch zu führen.

Mitglieder im Verein erhalten die Impfung alles 6 Wochen von uns, um diese ihren Tieren über das Trinkwasser zu verabreichen. 

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